Heilbronner Wollhaus-Streit geht vor das Verwaltungsgericht

Kläger wollen Abriss des Einkaufszentrums verhindern - Gerichtshof in Mannheim prüft die Rechtmäßigkeit des Sanierungsgebiets

05.02.2016 UPDATE: 06.02.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 18 Sekunden

Nach monatelangem Räumungsverkauf schließt die Galeria von Kaufhof demnächst ihre Türen. Was dann aus der Immobilie wird, ist völlig offen. Die Stadt will das Wollhaus-Zentrum abreißen und das gesamte Areal neu ordnen. Drei Kläger versuchen nun, mit einer Normenkontrollklage vor dem VGH die Ausweisung als Sanierungsgebiet anzufechten. Foto: Guzy

Von Hans Georg Frank

Heilbronn. Mit der Zukunft des umstrittenen Heilbronner Wollhaus-Zentrums befasst sich auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Vor dem 3. Senat fechten drei Kläger die Ausweisung als Sanierungsgebiet an. Nach Angaben von VGH-Sprecher Thomas Haller handelt es sich um "Haupteigentümer des Grundstücks" sowie "zwei Grundpfandgläubiger", also Banken. Wann eine Entscheidung im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 S 572/15 getroffen wird, steht nicht fest. Ein Termin für die mündliche Verhandlung ist noch nicht anberaumt.

Für Richter Haller, seit 25 Jahren mit allen denkbaren Aspekten der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertraut, ist der Heilbronner Streitfall "etwas ungewöhnlich". Einen solchen Angriff auf eine Sanierungssatzung habe er jedenfalls noch nicht erlebt.

Die Kläger wollen den von der Stadt angestrebten Abriss des umstrittenen Einkaufszentrums verhindern. Deshalb gehen sie gegen die förmliche Festlegung des innerstädtischen Areals als Sanierungsgebiet vor. Die entsprechende Satzung bestimmt, dass jeder Grundstücksverkauf, jede Baumaßnahme ebenso wie langfristige Mietverträge nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung möglich sind.

"Es sieht nach Auffassung der Stadt Heilbronn schlimm aus", beschrieb Haller den Zustand des Einkaufskomplexes aus den 1970er Jahren. Verbliebene Geschäfte seien hauptsächlich dem Billigsegment zuzuordnen. Demnächst schließt die Galeria von Kaufhof nach monatelangem Räumungsverkauf ihre Türen. Ziel sei ein "zeitgemäßer, wettbewerbsfähiger und attraktiver Handelsstandort mit unterschiedlichen Geschäften und Angeboten", ließ das Rathaus in Mannheim vortragen. Dadurch solle die Funktion Heilbronns als Oberzentrum der Region "weiter gestärkt" werden.

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Durch den Abriss des bestehenden Zentrums und den Neubau sowie die Umgestaltung der Verkehrsflächen samt der Verlegung des Omnibusbahnhofs solle "die südliche Innenstadt städtebaulich neu geordnet werden".

Die Kläger wollen mit ihrem so genannten Normenkontrollantrag das Wollhaus in seiner jetzigen Form retten. Sie behaupten, bei der Vorbereitung der Sanierung "nicht hinreichend beteiligt" worden zu sein. Die Abwägungen der Stadtverwaltung seien fehlerhaft.

Dem Verwaltungsgerichtshof ist durchaus bekannt, dass die Kläger ein eigenes Konzept für ein attraktiveres Einkaufszentrum verfolgen. Dass die Stadtverwaltung über eine Immobilie verfügt hat, die ihr gar nicht gehört, spielt in diesem Rechtsstreit keine Rolle. Von Gesetzes wegen, so Haller, könne die "Freilegung eines Grundstücks" verlangt werden.

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