Jagst-Rettung kostet weitere Millionen
Der Neckar-Zufluss war im Sommer 2015 vergiftet worden – Fischbestand auf 25 Kilometern starb

Im Sommer 2015 waren die Helfer gefordert: Nach einem Brand war illegal gelagerter Dünger in die Jagst gelangt. Foto: W. Kastl
Stuttgart. (lsw) Um das bei einem Düngemittel-Unglück schwer geschädigte Flüsschen Jagst wieder gesund zu bekommen, muss nach Angaben von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) noch einmal eine zweistellige Millionensumme investiert werden. Gut drei Millionen Euro wurden seitens des Landes über das Aktionsprogramm Jagst bereits ausgegeben, wie Untersteller am Dienstag in Stuttgart mitteilte. "Ein Vielfaches von dem wird (aber) noch nötig sein, um das Ökosystem Jagst als wiederhergestellt bezeichnen zu können."
Im Sommer 2015 war nach einem Mühlenbrand in Kirchberg mit dem Löschwasser massenhaft illegal gelagerter Mineraldünger in den Neckar-Zufluss gespült worden. Der Fischbestand auf rund 25 Kilometern Flusslänge wurde nahezu komplett vernichtet.
> Umbau: Um Fische aus nicht geschädigten Flussabschnitten in die 2015 nahezu toten Regionen wandern zu lassen, wurden etliche der laut Untersteller 80 Hindernisse wie Wehranlagen im Fluss abgebaut. Zudem wurden Neben- und Altarme der Jagst wieder freigebaggert und Kiesinseln aufgeschüttet. Inzwischen kämen die Fische zurück, sagte Untersteller. Die gewünschte Zuwanderung aus anderen Flussabschnitten bleibe aber noch aus.
> Schutz: So ein Brand lasse sich vielleicht nicht immer verhindern, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), die katastrophalen Folgen wie an der Jagst dagegen schon. Daher seien schon und würden alle Betriebe kontrolliert und informiert, die Düngemittel in Flussnähe lagern. Über 300 solcher Lager seien überprüft worden - und bei etlichen Defizite festgestellt worden.
Laut einem Gutachten soll die Schuld vor allem beim Mühlenbesitzer liegen, der illegal Mineraldünger in Flussnähe lagerte. Zudem soll die Feuerwehr Dichtkissen nicht richtig befestigt haben, wodurch das verseuchte Löschwasser in die Jagst fließen konnte.
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Juristisch ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Zwar hat das Amtsgericht Langenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in knapp fünfstelliger Summe gegen den Mühlenbetreiber erlassen. Allerdings wurde von dem Gericht ein Strafbefehl gegen einen jungen Mann wegen fahrlässiger Brandstiftung abgelehnt. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird sich demnächst wohl das Landgericht Ellwangen mit der Jagst befassen.