Wie viel Wahlwerbung darf bei der Buga sein?
Heilbronner Verwaltung fordert eine Bannmeile ums Gartenschaugelände - Gemeinderat folgt nicht ganz

Sie sind ja schon gewählt: OB Harry Mergel und sein damaliger Gegenkandidat und heutiger Erster Bürgermeister Martin Diepgen und weitere Herausforderer bei der Wahl 2014. Plakate wie diese sind beim kommenden Kommunalwahlkampf innerhalb der Bannmeile um das Gelände der Bundesgartenschau tabu. Foto: Brigitte Fritz-Kador
Von Brigitte Fritz-Kador
Heilbronn. Es gibt tatsächlich noch wichtigeres in Heilbronn als die Bundesgartenschau - demokratisches Grundverständnis vorausgesetzt - und das sind nun mal Wahlen. Am 26. Mai finden die Gemeinderatswahlen und zeitgleich (ab 23. Mai) die Europawahlen statt. Und kein Wahlkampf ohne Plakatieren - das gehört nun mal dazu. Nun aber gibt es in Heilbronn auch einen "Wahlkampf" gegen Plakatierung.
Auf Antrag der Verwaltung soll Plakatwerbung nur außerhalb einer Buga-Bannmeile gestattet werden. Dies Bannmeile ist ziemlich eng gezogen und umfasst Teile der Mannheimer Straße und der Bahnhofsstraße. Die Grünen hatten schon zuvor eine Reduzierung der Plakatierungen für alle Parteien und Wählervereinigungen beantragt, die Verwaltung folgte diesem Antrag nicht und schlug stattdessen eben diese Bannmeile vor. Nachdem das Rechtsamt geprüft und festgestellt hatte, dass es dafür einen Gemeinderatsbeschluss geben muss, lag dieser Antrag nun zur Abstimmung vor - "flankiert" von zwei Zusatzanträgen: einen gemeinsamen von CDU und SPD und einem von Pro-Heilbronn.
Während letzter am liebsten die gesamte Innenstadt frei von Plakaten sehen würden, beantragte CSU und SPD die Ausnahme für sogenannte "Wesselmänner", das sind Großflächenplakate, die meistens sehr stabil aufgestellt sind.
Die Argumentation der Verwaltung, die Bundesgartenschau sei für die Stadt "ein herausragendes optisch-ästhetisches, städtebauliches und kulturelles Erlebnis, in dessen Zuge sich die Stadt "von ihrer schönsten Seite zeigen muss und will" und es ein "herausragendes Interessen an einem ansprechenden und gepflegten Stadtbild" gebe, überzeugte die Mehrheit im Gemeinderat nicht vollständig: Der Antrag von CDU und SPD auf eine weniger strikte Handhabung der Bannmeile setzte sich durch, auch gegen den Hinweis, dass die Stadt Schwerin 2009 bei der Bundesgartenschau im gesamten Innenstadtbereich keinerlei Wahlwerbung gestattet hatte.
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Die Begründung des Antrages von CDU und SPD war eindeutig: "Für politische Parteien stellt Werbung in Wahlkämpfen eine wichtige Maßnahme im Rahmen des demokratischen Meinungsbildungsprozesses dar. So auch bei der Europa- und Kommunalwahl. Deshalb soll diese Plakatwerbung auch für die Besucher der Buga zur Verfügung stehen." Ihnen bleibt jetzt "nur" der Anblick der kleinteiligen Werbung" erspart.



