Plus 770.000 Unterschriften müssen her

Hintergründe zum Bienen-Volksbegehren

Artenschutz-Volksbegehren ist zulässig - Bis März 2020 müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben

14.08.2019 UPDATE: 15.08.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 30 Sekunden

Fast 36 000 beglaubigte Unterschriften konnten die Initiatoren des Volksbegehrens Ende Juli im Innenministerium einreichen. Foto: Linda Vogt

Von Nico Pointner und Linda Vogt

Stuttgart. Das Innenministerium hat nach rechtlicher Prüfung grünes Licht gegeben für das Volksbegehren zum Schutz der Artenvielfalt. Eine Volksabstimmung rückt näher. Unter dem Motto "Rettet die Bienen" müssen die Initiatoren nun rund 770.000 Unterschriften sammeln. Ende September soll es losgehen.

Warum ist das Volksbegehren so

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