Baden-Württemberg

Koalition rechnet mit Volksvotum zur Bienen-Rettung

20.000 Unterschriften gesammelt - Jetzt rechtliche Pürfung

25.07.2019 UPDATE: 26.07.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden

Auch in Baden-Württemberg nimmt die Bienen-Population massiv ab. Ein geringerer Pestizideinsatz soll die Bedingungen verbessern. Foto: dpa

Von Roland Muschel, RNZ Stuttgart

Stuttgart. An diesem Freitag werden die Berufsimker David Gerstenmeier und Tobias Miltenberger den von ihnen initiierten Antrag auf ein Volksbegehren "Rettet die Bienen" beim Innenministerium einreichen. 20.000 Unterschriften haben sie dafür gesammelt - doppelt so viele wie erforderlich.

Damit ist der erste und leichteste Schritt auf dem Weg zu einer möglichen Volksabstimmung gemacht. Theoretisch kann die Initiative noch an einer ganzen Reihe von Hürden scheitern. Aber die grün-schwarze Koalition stellt sich hinter den Kulissen bereits auf das Szenario Volksabstimmung ein.

Zunächst jedoch muss der Antrag die rechtliche Prüfung bestehen. Den von der SPD initiierten Antrag für ein Volksbegehren für kostenlose Kitas hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) wegen der Kosten für rechtlich nicht zulässig erklärt. Sollte sein Haus den Bienen-Antrag ebenfalls stoppen, käme die Koalition in schweres Fahrwasser.

Speziell die Grünen haben sich dafür eingesetzt, die direkte Demokratie insgesamt zu stärken, im aktuellen Fall gehören eine Reihe grüner Kreisverbände sowie etliche parteinahe Verbände zu den Unterstützern des Bienen-Antrags.

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Gibt das Innenministerium innerhalb der dreiwöchigen Frist grünes Licht, haben die Initiatoren sechs Monate Zeit, das eigentliche Volksbegehren auf den Weg zu bringen. Dafür benötigen sie die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten, damit müssten rund 770.000 Baden-Württemberger ihren Namen unter die Forderungen nach einer Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2025 oder eine Ausweitung des Ökolandbaus von derzeit 14 auf 50 Prozent der Fläche bis 2035 setzen.

Der Landtag kann den Gesetzentwurf nicht ändern, er kann ihm nur zustimmen - oder ihn ablehnen. Letzteres würde zu einer Volksabstimmung über die Forderungen der Initiative führen, bei der die einfache Mehrheit ausschlaggebend wäre, sofern diese mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten repräsentiert.

Bei der Volksabstimmung - die frühestens im Spätsommer 2020 stattfinden würde - kann der Landtag allerdings auch einen eigenen Alternativ-Entwurf zur Wahl stellen. Allen ist klar, dass Grün-Schwarz dann aber, um nicht wenige Monate vor der Landtagswahl im Frühjahr 2021 Schiffbruch zu erleiden, wesentliche Verbesserungen für die Biene und den Artenschutz wird bieten müssen.

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