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Abtreibungsparagraf 219a: Erneut Geldstrafe für Ärztin

Der Fall Kristina Hänel machte bundesweit Schlagzeilen und fachte die Diskussion um den Abtreibungsparagrafen 219a an. Nun stand die Ärztin erneut vor Gericht. Und das sieht ganz grundsätzliche Probleme.

12.12.2019 UPDATE: 12.12.2019 15:07 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden
Erneuter Prozess um Paragraf 219a
Frauenärztin Kristina Hänel hat auch ihren Berufungsprozess im Streit um Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verloren. Foto: Boris Roessler/dpa

Gießen (dpa) - Wegen Verstoßes gegen den Abtreibungsparagrafen 219a ist die Ärztin Kristina Hänel abermals zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Gießen sah es in einem neuen Berufungsprozess als erwiesen an, dass sich die Medizinerin mit Informationen, die sie auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt hatte, strafbar gemacht hat. Sie soll nun 2500 Euro zahlen. 2017

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