Künast-Klage scheitert: "Stück Scheiße" keine Beleidigung
Muss sich eine Politikerin Beschimpfungen wie "Geisteskranke" und "Dreckschwein" gefallen lassen? Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast meint: Nein. Ein Gericht sieht das unter bestehenden Umständen anders.
Berlin (dpa) - Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie "Geisteskranke" auf Facebook gegen sie vorzugehen.
Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen"
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