Plus Urteil: Freie Meinungsäußerung

Künast-Klage scheitert: "Stück Scheiße" keine Beleidigung

Muss sich eine Politikerin Beschimpfungen wie "Geisteskranke" und "Dreckschwein" gefallen lassen? Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast meint: Nein. Ein Gericht sieht das unter bestehenden Umständen anders.

19.09.2019 UPDATE: 19.09.2019 15:58 Uhr 2 Minuten, 8 Sekunden
Renate Künast
Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorzugehen. Foto: Soeren Stache

Berlin (dpa) - Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie "Geisteskranke" auf Facebook gegen sie vorzugehen.

Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen"

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+