BKA muss Namenslisten nicht veröffentlichen
Das Bundeskriminalamt kommt mit seiner Argumentation vor Gericht durch und muss die unter anderem von Rechtsextremisten angelegten Namenssammlungen nicht veröffentlichen. Aber der Richter findet deutliche Worte für die Informationspolitik der Behörde.
Wiesbaden (dpa) - Das Bundeskriminalamt muss von Rechtsextremisten zusammengestellte Namenslisten weiterhin nicht veröffentlichen. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde nach einstündiger mündlicher Verhandlung eingestellt. Das Thema ist damit aber nicht aus der Welt, im Gegenteil.
Ein Journalist und Aktivist hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die
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