Verfassungsrichter bescheren Studenten keine Steuervorteile
Ein Studium oder eine Ausbildung kann viel kosten. Wäre es da nicht fair, wenn Berufseinsteiger als Ausgleich weniger Steuern zahlten?, fragen viele. Aber Karlsruhe meint: Das Geld ist eine Investition in mehr.
Karlsruhe (dpa) - Es bleibt dabei: Studenten und andere junge Menschen können die Ausgaben für ihre erste Ausbildung beim Finanzamt nicht als Werbungskosten geltend machen.
Damit hätten sich in den ersten Berufsjahren Steuern sparen lassen. Aber das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das sogenannte Abzugsverbot nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Es gebe für die Regelung sachlich
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