Verbot von "Konversionstherapien" auf den Weg gebracht
Homosexuelle mit fragwürdigen medizinischen Methoden "umpolen" - das will das Bundeskabinett untersagen. Durch solche "Therapien" entstehe oft schweres Leid. Es soll allerdings kein generelles Verbot geben.
Berlin (dpa) - Dubiose Methoden zur "Heilung" von Homosexualität sollen künftig bei Minderjährigen komplett und bei Volljährigen teilweise verboten werden. Bei Missachtung drohen Bußgelder und bis zu einjährige Gefängnisstrafen.
Das Bundeskabinett hat entsprechende gesetzliche Regeln für sogenannte Konversionstherapien auf den Weg gebracht. "Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist
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