Plus Extremismus

Gericht verbietet einstweilig Plakate "Hängt die Grünen"

"Hängt die Grünen": In Sachsen wird noch um die Wahlplakate der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg gestritten - in München hat ein Gericht eine klare Entscheidung getroffen.

20.09.2021 UPDATE: 20.09.2021 11:53 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden
Plakataktion der Grünen im Streit um "Hängt die Grünen"-Plakat
Ein umstrittenes Wahlplakat der Splitterpartei "III Weg" hängt über einem Plakat der grünen. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

München (dpa) - Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte Weg das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" verboten.

Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin. Sollten Vertreter der Partei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich

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