Gericht verbietet einstweilig Plakate "Hängt die Grünen"
"Hängt die Grünen": In Sachsen wird noch um die Wahlplakate der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg gestritten - in München hat ein Gericht eine klare Entscheidung getroffen.
München (dpa) - Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte Weg das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" verboten.
Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin. Sollten Vertreter der Partei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich
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