Karlsruhe erklärt Bremer Atomtransportverbot für nichtig
Mit Atommüll wollte Bremen nichts zu tun haben. Das Land sperrte seine Häfen für Kernbrennstoffe. Nun hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, wer in dieser Frage das alleinige Sagen hat.
Karlsruhe/Bremen (dpa) - Das umstrittene Verbot des Landes Bremen, Atomtransporte über seine Häfen abzuwickeln, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.
Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, der Freien Hansestadt fehle die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Umschlagverbots (Az. 2 BvL 2/15). So etwas könne für die friedliche Nutzung der Kernenergie
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