Plus Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe erklärt Bremer Atomtransportverbot für nichtig

Mit Atommüll wollte Bremen nichts zu tun haben. Das Land sperrte seine Häfen für Kernbrennstoffe. Nun hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, wer in dieser Frage das alleinige Sagen hat.

11.01.2022 UPDATE: 11.01.2022 09:48 Uhr 1 Minute, 37 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe/Bremen (dpa) - Das umstrittene Verbot des Landes Bremen, Atomtransporte über seine Häfen abzuwickeln, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.

Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, der Freien Hansestadt fehle die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Umschlagverbots (Az. 2 BvL 2/15). So etwas könne für die friedliche Nutzung der Kernenergie

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