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Karlsruhe prüft Befugnisse von Bayerns Verfassungsschützern

Im Kampf gegen Terrorismus und Extremismus verwischen die Grenzen zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Jetzt steht das Bundesverfassungsgericht vor der Grundsatzfrage, was Nachrichtendienste dürfen und was nicht.

14.12.2021 UPDATE: 14.12.2021 06:48 Uhr 2 Minuten, 1 Sekunde
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Landesinnenminister Joachim Herrmann hat die Ausweitung der Befugnisse der bayerischen Verfassungsschützer vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.

Der CSU-Politiker sagte in der Karlsruher Verhandlung am Dienstag, zur Zeit der Reform 2016 habe nach der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) Einigkeit bestanden, dass der Austausch zwischen

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