Plus Ausgangsbeschränkungen

Verstoß gegen Corona-Auflagen: Bayern erlässt Bußgeldkatalog

Mit Freunden im Park abhängen oder dicht an dicht auf einem Gipfel in den Bergen stehen - das kann in Bayern teuer werden. In bestimmten Fällen können Verstöße gegen Corona-Auflagen dort sogar als Straftat gelten.

27.03.2020 UPDATE: 27.03.2020 17:03 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Joachim Herrmann
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: «Verstöße werden wir konsequent sanktionieren.». Foto: Matthias Balk/dpa

München (dpa) - Bei einem Verstoß gegen die wegen der Corona-Krise geltenden Ausgangsbeschränkungen droht in Bayern im Regelfall eine Geldbuße von 150 Euro. Wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.

Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5000 Euro. Das geht aus einem Bußgeldkatalog

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