Verstoß gegen Corona-Auflagen: Bayern erlässt Bußgeldkatalog
Mit Freunden im Park abhängen oder dicht an dicht auf einem Gipfel in den Bergen stehen - das kann in Bayern teuer werden. In bestimmten Fällen können Verstöße gegen Corona-Auflagen dort sogar als Straftat gelten.

München (dpa) - Bei einem Verstoß gegen die wegen der Corona-Krise geltenden Ausgangsbeschränkungen droht in Bayern im Regelfall eine Geldbuße von 150 Euro. Wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.
Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5000 Euro. Das geht aus einem Bußgeldkatalog
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