Karlsruhe begrenzt Zugriff auf persönliche Daten
Im Kampf gegen Straftäter und Terroristen darf der Staat Auskünfte über Handy- und Internetnutzer einholen. Karlsruhe ging das schon vor Jahren zu weit. Jetzt schreiten die Richter zum zweiten Mal ein.
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht schützt die persönlichen Daten von Handy- und Internetnutzern besser vor staatlichem Zugriff.
Polizei, Bundeskriminalamt und die deutschen Nachrichtendienste dürfen sogenannte Bestandsdaten zwar auch künftig zur Strafverfolgung und Terrorabwehr abfragen. Bis spätestens Ende 2021 müssen aber höhere Hürden eingezogen werden. Die bisherigen
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