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So läuft eine Abschiebung ab

Hamburg (dpa) - Menschen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, können abgeschoben werden. Über den Asylantrag von Ausländern entscheidet zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

22.12.2016 UPDATE: 22.12.2016 10:36 Uhr 35 Sekunden
Rückführung von Flüchtlingen
Abgelehnte Asylbewerber steigen im Rahmen einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug. Foto: Patrick Seeger

Hamburg (dpa) - Menschen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, können abgeschoben werden. Über den Asylantrag von Ausländern entscheidet zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das Ergebnis wird dem Betroffenen und der kommunalen Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt. Sie ist nun für alles Weitere zuständig.

Lehnt das BAMF den Asylantrag ab, gilt der

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