So läuft eine Abschiebung ab
Hamburg (dpa) - Menschen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, können abgeschoben werden. Über den Asylantrag von Ausländern entscheidet zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Hamburg (dpa) - Menschen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, können abgeschoben werden. Über den Asylantrag von Ausländern entscheidet zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Ergebnis wird dem Betroffenen und der kommunalen Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt. Sie ist nun für alles Weitere zuständig.
Lehnt das BAMF den Asylantrag ab, gilt der
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