Beamte und Bedienstete – hinter den Kulissen der EU-Politik
Mehr als 60.000 Menschen arbeiten aktuell für die Institutionen der Europäischen Union und deren 550 Millionen Bürger.

Von Joris Ufer
Heidelberg. Am 9. Juni 2024 ist es wieder soweit: Die Bürger aus 27 Mitgliedsstaaten wählen ein neues EU-Parlament. Aber wie steht es um die Beamten und Bediensteten der EU?
Wie viele Menschen arbeiten bei der Europäischen Union? Über 60.000 Beamte sowie sonstige Vertragsbedienstete sind aktuell für die verschiedenen Institutionen der Europäischen Union und deren 550 Millionen Bürger tätig. Gar nicht mal so viele – zum Vergleich: Allein für die Bundesrepublik Deutschland arbeiten aktuell rund 1,8 Millionen Beamte. Auf EU-Ebene arbeiten mit etwa 32.000 die meisten für die Kommission. 8200 Beamte, Zeit- und Vertragsbedienstete waren im vergangenen Jahr für das Parlament – einschließlich der Fraktionen – tätig.
Welche Aufgaben haben EU-Bedienstete und -Beamte? Die Aufgaben sind vielfältig. Wo genau das Arbeitsfeld, hängt in erster Linie von der EU-Institution ab, für die man tätig ist. In der Serie Parlament arbeitet die Hauptfigur Samy als parlamentarischer Assistent direkt für einen Europaabgeordneten und dessen Fraktion. Andere Bedienstete sind beispielsweise für die Öffentlichkeitsarbeit oder in Verwaltungsgremien tätig. In der Kommission arbeiten Beamte etwa Gesetzesvorschläge aus oder repräsentieren die Union vor Ort in den Mitgliedsstaaten. Auch in der Europäischen Zentralbank, beim Rat oder dem Europäischen Gerichtshof gibt es Stellen. Und eine Profession wird in der EU wirklich überall gebraucht: Übersetzer und Dolmetscher.
Wie viel verdient man bei der Arbeit für die EU? Die Bezahlung variiert zwischen Bediensteten und Beamten. Es gibt vier Beamtenlaufbahnen, deren Besoldung bei rund 2400 Euro monatlich beginnt. Spitzengehälter von über 16.000 Euro erhalten nur wenige, hoch spezialisierte Spitzenbeamte. Zudem sind die Verträge der Beamten im Gegensatz zu denen der Bediensteten unbefristet. Übrigens: Einkommenssteuer muss man im Dienste der Europäischen Union nicht zahlen. Dafür unterliegen die Gehälter einer Gemeinschaftssteuer, die direkt in den EU-Haushalt fließt. Diese wird progressiv mit einem Satz von acht bis 45 Prozent erhoben.
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Wie wird man EU-Beamter? Seit 2003 werden die potenziellen Beamten durch ein einheitliches Auswahlverfahren bestimmt. Verantwortlich dafür ist das Europäische Amt für Personalauswahl. Die "Auswahlwettbewerbe für Generalisten" (Auch Concours genannt) sind bei Bewerbern berüchtigt. Viele schaffen es erst nach mehreren Anläufen und langer Vorbereitungszeit. Denn wer für die Europäische Union arbeiten will, muss einiges mitbringen: Er muss EU-Bürger sein, einen Studienabschluss haben und mindestens zwei der Amtssprachen beherrschen. In dem dreistufigen Auswahlverfahren wird er dann eingehend auf Kompetenzen wie Organisationsfähigkeit, Belastbarkeit oder Problemlösungsfähigkeit getestet. Wer sich am Ende gegen die oft zahlreichen Mitbewerber durchsetzt, landet auf der "Reserveliste". Nur wer darauf steht, kann sich dann auf Stellen bei den Institutionen der EU bewerben.



