EU-Recht verstößt teils gegen polnische Verfassung
Im Streit zwischen Warschau und Brüssel über Polens Justizreform droht eine neue Eskalationsstufe. Polens Verfassungsgericht entscheidet: Bestandteile des EU-Rechts verstoßen gegen die Verfassung des Landes.
Warschau (dpa) - Immer wieder hatte Polens Verfassungsgericht seine Entscheidung zu der brisanten Frage vertagt: Was hat Vorrang - nationales Recht oder EU-Recht?
Die Richter ließen die Katze aus dem Sack: Teile des EU-Rechts seien nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar, urteilten sie. "Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen,
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