Macht von Polens Justizminister ist unvereinbar mit EU-Recht
Wie viel Macht eines Justizministers verträgt die Unabhängigkeit der Justiz? Der Europäische Gerichtshof sagt jetzt: Nicht so viel wie in Polen. Nun stellt sich die Frage, wie Warschau reagiert.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt.
Die Richter urteilten, dass es gegen EU-Recht verstoße, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne. Die Regierung in Warschau
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