Plus EuGH-Urteil

Arbeitslosen steht Kindergeld für Nachwuchs im EU-Ausland zu

Kindergeld-Zahlungen ins Ausland sind vielen ein Dorn im Auge. Doch für Familien ist die Leistung wichtig - gerade bei Arbeitslosigkeit. Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil gefällt.

07.02.2019 UPDATE: 07.02.2019 16:53 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
Antrag auf Kindergeld
Der Kindergeldbezug für EU-Bürger ist nicht an eine Beschäftigungspflicht gebunden, urteilte der Europäische Gerichtshof. Foto: Jens Büttner

Luxemburg (dpa) - EU-Bürger mit Kindern im EU-Ausland haben auch bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Kindergeld in dem Staat, in dem sie wohnen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.

Die Familienleistungen für Kinder in einem anderen Mitgliedstaat könnten nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Berechtigte eine Beschäftigung ausübe, erklärten die

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