§219a: Verurteilte Ärztin reicht Verfassungsbeschwerde ein
Berlin (dpa) - Die Berliner Frauenärztin Bettina G., die wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde, zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Berlin (dpa) - Die Berliner Frauenärztin Bettina G., die wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde, zieht vor das Bundesverfassungsgericht.
Wie ihre Anwälte mitteilten, wehrt sich die Medizinerin gegen die Rechtssprüche durch das Amtsgericht Tiergarten und das Berliner Kammergericht. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der
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