Gutachter im Halle-Prozess - Angeklager voll schuldfähig
Das psychiatrische Gutachten attestiert dem Angeklagten im Halle-Prozess eine tiefe Persönlichkeitsstörung. Er handelte aber weder aus Zwang noch im Wahn, so der Gutachter. Der Angeklagte selbst kritisiert die Einschätzung.
Magdeburg (dpa) - Der Angeklagte im Halle Prozess hat eine tiefe komplexe Persönlichkeitsstörung - aber voll schuldfähig ist er auch.
Zu diesem Schluss kommt das psychiatrische Gutachten, das der forensische Psychiater Norbert Leygraf vor Gericht vortrug. "Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit aus psychiatrischer Sicht ist nicht anzunehmen", sagte der Gutachter, der den Angeklagten
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