Plus Ausnahmen für Auszubildende

Berlin: Rechtsreferendare dürfen Kopftuch oder Kippa tragen

Richter oder Staatsanwälte dürfen eigentlich keine religiösen Symbole tragen. Der Staat soll in Glaubensfragen neutral auftreten. Jetzt soll es aber Ausnahmen geben.

04.09.2020 UPDATE: 04.09.2020 07:23 Uhr 2 Minuten, 4 Sekunden
Kriminalgericht Moabit
Eine Figur der Justitia ist an der Fassade des Kriminalgerichts Moabit. In Berliner Strafprozessen dürfen Rechtsreferendarinnen nun Kopftuch tragen. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa

Berlin (dpa/bb) - Juristen in Ausbildung bei Berliner Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft dürfen in Verhandlungen nun religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen.

Das entschieden die Leitungen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts von Berlin und Brandenburg sowie des Kammergerichts, wie die Justizverwaltung am Donnerstag mitteilte.

Demnach dürfen die

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