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NS-Vergleiche von Querdenkern

"Ist das noch Meinungsfreiheit, Herr Bülte?"

Wie "Querdenkende" den Opfermythos beschwören: Strafrechtsprofessor Jens Bülte über die NS-Vergleiche der "Querdenker" und den Hitlergruß in Heilbronn.

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27.11.2020, 06:00 Uhr

Foto: dpa

Von Matthias Kehl

Heidelberg/Schwalmtal. Jens Bülte (44) ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim.

Herr Bülte, auf einem Podium der sogenannten "Querdenker" verglich eine Rednerin ihren Widerstand gegen die Corona-Beschränkungen mit dem Widerstand Sophie Scholls gegen den Nationalsozialismus. Sind solche Aussagen noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt?

Jens Bülte. Foto: privat

Zunächst einmal vorweg: Die Meinungsfreiheit gibt nicht das Recht evident Wahrheitswidriges zu verbreiten. Hier dürfte es sich allerdings tatsächlich um die Äußerung einer Meinung, also von Wertungen handeln. Auch hier setzt das Strafrecht zwar im Einzelfall Grenzen, doch für strafbar halte ich diese Äußerung nicht, sondern nur für sachfremd. Man könnte allenfalls an eine strafbare Verunglimpfung des Andenkens einer Verstorbenen denken. Doch die Leistung von Sophie Scholl wird hier nicht in Abrede gestellt. Die Rednerin überhöht die eigene Situation nur grotesk.

In Hannover warf man der "Querdenkerin" vor, durch ihren Sophie-Scholl-Vergleich den Holocaust zu verharmlosen, was nach Paragraf 130 Volksverhetzung wäre.

Strafbar ist das öffentliche Billigen, Verharmlosen oder Rechtfertigen des Holocausts. Allein der abwegige Vergleich billigt, verharmlost oder rechtfertigt aber nichts. Es wurde "nur" gesagt: Das was hier passiert, ist damit vergleichbar. Für die Strafbarkeit wegen Volksverhetzung reicht das nicht. Das gilt auch für die absurd unverantwortliche Gleichsetzung des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933.

In Karlsruhe las eine Elfjährige auf einer "Querdenker"-Bühne vor, sie fühle sich bei ihrer heimlich abgehaltenen Geburtstagsfeier wie die von den Nazis verfolgte Anne Frank. Sind Erziehungsberechtigte strafrechtlich aus dem Schneider, wenn sie ihre Botschaften durch Minderjährige aussprechen lassen?

Nein, nicht per se. Wer ein Kind vorschickt, um volksverhetzende Dinge zu verbreiten, macht sich als mittelbarer Täter strafbar. Wer über eine andere Person bewusst unwahre ehrverletzende Behauptungen aufstellt, begeht eine strafbare Verleumdung.

In Heilbronn zeigte ein "Querdenkender" auf dem Podium den Hitlergruß. Mit welcher Strafe hat er zu rechnen?

Da sind wir im Bereich des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole. Staatsanwaltschaft und Gericht müssen sich die Aufnahmen der Aktion genau anschauen und den Einzelfall würdigen. Die Verfolgung und die Strafe werden sich zum Beispiel daran ausrichten, ob der Redner vorher schon einmal strafrechtlich aufgefallen ist. Ein Ersttäter würde typischerweise eine Geldstrafe erhalten, die sich am Einkommen bemisst. Die schwerste denkbare Strafe wäre eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.


Spiel mit der Vergangenheit

Corona-Protest trifft Geschichtsvergessenheit

Von Matthias Kehl

Heidelberg. Während in den Kliniken der Bundesrepublik die intensivmedizinische Versorgung vielerorts auf Hochtouren läuft, gehen sie auf die Straße. Unter weitgehender Missachtung der Hygiene-Regeln wollen sie ihrem Unmut über die Corona-Einschränkungen Aufmerksamkeit verschaffen: die "Querdenker". Organisatoren, Wortführer und Mitläufer brüsten sich mit dem Grundgesetz, bezeichnen sich als Demokraten, wähnen sich in der"Merkel-Diktatur". Gleichzeitig bedienen sich "Querdenkende" jedoch brüskierender Vergleiche und Gesten aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Hintergrund

Sophie Scholl und ihre Gruppe "Weiße Rose" riefen 1942 mit Flugblättern geheim zum Widerstand gegen die Nazis auf. 1943 wurde die Studentin 21-jährig in der Münchner Universität verhaftet, wegen Hochverrats zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Annelies Marie Frank, genannt "Anne", lebte ab 1942 mit ihrer jüdischen Familie in Amsterdam im Versteck vor

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Sophie Scholl und ihre Gruppe "Weiße Rose" riefen 1942 mit Flugblättern geheim zum Widerstand gegen die Nazis auf. 1943 wurde die Studentin 21-jährig in der Münchner Universität verhaftet, wegen Hochverrats zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Annelies Marie Frank, genannt "Anne", lebte ab 1942 mit ihrer jüdischen Familie in Amsterdam im Versteck vor dem NS-Regime. Dort schrieb sie ihr weltberühmtes Tagebuch. 1944 fanden die Nazis sie. Anne Frank starb im Frühjahr 1945 im KZ Bergen-Belsen im Alter von 15 Jahren.


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Sophie-Scholl-Vergleich in Hannover: Bei einer "Querdenker"-Demonstration in Hannover stieg am Samstag eine junge Frau selbstbewusst auf die Bühne. "Ich fühle mich wie Sophie Scholl, da ich seit Monaten aktiv im Widerstand bin", sagt die Rednerin auf dem Podium am Opernplatz, die sich als Jana aus Kassel vorstellt. "Ich bin 22 Jahre alt, genau wie Sophie Scholl, bevor sie den Nationalsozialisten zum Opfer fiel", führt sie fort. Und verkennt dabei, dass Sophie Scholl zu jener Zeit sogar erst 21 war.

Videoaufnahmen dieses Auftritts gehen online, sorgen für Empörung. Bundesaußenminister Heiko Maas twittert: "Wer sich heute mit Sophie Scholl vergleicht, verhöhnt den Mut, den es brauchte, Haltung gegen Nazis zu zeigen."

Auch vor Ort erfährt die Rednerin Widerspruch. Ein junger Mann tritt vor die Bühne, legt dort eine Warnweste nieder und sagt: "Für so einen Schwachsinn mache ich keinen Ordner mehr. Das ist Verharmlosung des Holocausts." Jana aus Kassel verschwindet daraufhin schluchzend von der Bühne. Um jedoch am selben Abend erneut aufzutreten – und sich erneut mit Sophie Scholl zu vergleichen.

"So wie die Demonstranten keine Rücksicht auf die Gesundheit anderer Bürger nehmen, so haben sie auch keinen Respekt vor NS-Opfern", findet der Zentralratspräsident der Juden in Deutschland, Josef Schuster.

Anne-Frank-Vergleich in Karlsruhe: Elf Jahre jünger als die Rednerin aus Kassel ist ein Mädchen aus Pforzheim, das am 14. November auf einer Bühne der "Querdenkenden" in Karlsruhe sprach. Oder sprechen musste. Unter dem Schriftzug "Selber denken, statt denken lassen", liest das Mädchen von einem Zettel ab. Es geht um ihren Kindergeburtstag – in Zeiten von Kontaktbeschränkungen. "Wir mussten die ganze Zeit leise sein, weil wir sonst vielleicht von unseren Nachbarn verpetzt worden wären. Ich fühlte mich wie bei Anne Frank im Hinterhaus, wo sie mucksmäuschenstill sein mussten, um nicht erwischt zu werden", sagte das Mädchen vor etwa 1000 Zuschauern, die Applaus spendeten.

Michael Blume, Antisemitismusbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung, ordnet ein: NS-Vergleiche habe es die ganze Zeit bei den Protesten gegen die Corona-Politik gegeben. "Neu ist, dass Kinder in offensive Rollen und zum Mitmachen gedrängt werden", so Blume. In der Verschwörungslogik gehe es darum, das Wichtigste im Leben zu schützen. "Kinder sind da ein guter Trigger", so der Antisemitismusbeauftragte.

Hitlergruß in Heilbronn: Zu einer regionalen Hochburg der "Querdenker"-Bewegung entwickelt sich Heilbronn. Auf dem Kiliansplatz trat am Sonntag ein Demonstrations-Redner in blauer Daunenjacke mit einer eindeutigen Geste in Erscheinung. Auf einem der RNZ vorliegendem Video ist zu sehen, wie der Mann mit schwarzer Kurzhaarfrisur seine Rede mit den Worten "und dafür stehe ich" schließt und daraufhin seinen Arm zum Hitlergruß erhebt. Gegen "Bernhard, das Ende der Empörung" – so ist er als Redner angemeldet gewesen – wird seit Dienstag polizeilich ermittelt.

"Ermächtigungs"-Vorwurf im Bundestag: Offen solidarisch mit den "Querdenkenden" zeigt sich die AfD. Thüringens Landessprecher Björn Höcke attestierte der Bewegung etwa "wertvolle Basismobilisierung". Der AfD-Bundestagsabgeordneten Karsten Hilse nahm am 15. November in Berlin selbst bei einer Demonstration teil und wurde nach Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte festgenommen. Im Bundestag verglich der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz vom März 1933.

Damals hatte Adolf Hitler dem Reichstag das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" vorgelegt. Der Reichstag übertrug Hitler so die Gesetzgebung. Andreas Wirsching, Direktor des Instituts für Zeitgeschichte in München, stellt diesbezüglich klar: "Das Ermächtigungsgesetz hatte nur ein Ziel: die Diktatur. Insofern ist der Vergleich Unsinn."

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