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Hintergrund Grundgesetz Gewalt

20.05.2019 UPDATE: 22.05.2019 06:00 Uhr 4 Sekunden

Die Grundrechte: Artikel 19

"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. " (Abs. 4)

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