Kommunal-Vertreter Gerd Landsberg. Foto: dpa
Berlin/Karlsruhe. (he) Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV - und er sieht deutlichen Reformbedarf beim Sanktionssystem. "Automatisierte Sanktionen sind oftmals nicht hilfreich", sagte Landsberg der Rhein-Neckar-Zeitung. Stattdessen sollten die Beraterinnen und Berater in den Jobcenter größere Ermessensspielräume eingeräumt bekommen. "Sie kennen ihre Leistungsbezieher und sollten die Möglichkeit haben, auch bei Versäumnissen flexibel zu reagieren und insbesondere Sondersituationen zu berücksichtigen", so Landsberg gegenüber der Zeitung.
Zudem machte Landsberg darauf aufmerksam, dass das Verfassungsgericht nicht über Sanktionen bei Menschen unter 25 Jahren geurteilt habe, für die derzeit gesetzlich noch schärfere Sonderregelungen vorgesehen seien. "Diese Differenzierung nach dem Alter und die bisher bestehenden Möglichkeiten, die Leistungen und sogar die Unterkunftskosten gänzlich zu streichen, sollten abgeschafft werden", forderte Landsberg. " Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Personen in Wohnungslosigkeit und Verschuldung geraten", warnte er. "Damit wird die Wahrscheinlichkeit, sie in den Arbeitsprozess zurückzubringen, eher geringer.