Schleichwerbung? BGH urteilt über Influencer-Postings
Einer der größten Zankäpfel in der wachsenden Influencer-Branche ist Schleichwerbung. Wann muss kenntlich gemacht werden, dass Produkte und Hersteller promotet werden? Mit Fragen dazu hat sich jetzt der BGH befasst und eine Richtschnur gefunden.
Karlsruhe (dpa) - Wenn Influencer wie Cathy Hummels in sozialen Netzwerken Fotos posten und ohne Werbevermerk auf Hersteller eines Produkts verweisen, ist das unter bestimmten Voraussetzungen keine Schleichwerbung. Für die eigene Firma dann nicht, wenn die Leute als Unternehmer bekannt sind.
Beiträge in sozialen Medien seien für Influencer geeignet, Bekanntheit und Werbewert zu steigern
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