Ermordete Joggerin: Gericht bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof beanstandete einen Punkt im Urteil wegen Mordes an einer Joggerin am Kaiserstuhl. Nun hat das Landgericht Freiburg erneut über Sicherungsverwahrung für den Täter entschieden.
Freiburg (dpa) - Im Mordfall um eine Joggerin am Kaiserstuhl hat das Landgericht Freiburg den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den Täter bestätigt. Damit bleibt das Urteil des Landgerichts vom Dezember 2017 unverändert, erläuterte Gerichtspräsident Andreas Neff am Mittwoch.
Für den 44-Jährigen kann damit nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Ob die
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