Plus Prozess gegen Rapper

Staatsanwaltschaft will Haftstrafe ohne Bewährung für Fler

Beleidigung, Fahren ohne Führerschein, versuchte Nötigung: Die Staatsanwältin sieht bei Rapper Fler keine positive Prognose. Flers Anwalt spricht im Schlussplädoyer von einer Kunstfigur mit "Überreaktionen".

26.02.2021 UPDATE: 26.02.2021 18:48 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Prozess gegen Rapper Fler
Fler, bürgerlich Patrick Losensky, war zum Abschluss des Prozesses nicht anwesend. Bei seinem letzten Auftritt vor Gericht war er wutentbrannt hinausgestürmt. (Archivbild). Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin (dpa) - Im Prozess gegen den Berliner Rapper Fler soll am 3. März das Urteil gesprochen werden. Das gab das Amtsgericht Berlin-Tiergarten nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung bekannt. Zunächst war mit einer Entscheidung des Gerichts noch am selben Tag gerechnet worden.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen einer Reihe von Straftaten eine Haft von einem Jahr

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