Staatsanwaltschaft will Haftstrafe ohne Bewährung für Fler
Beleidigung, Fahren ohne Führerschein, versuchte Nötigung: Die Staatsanwältin sieht bei Rapper Fler keine positive Prognose. Flers Anwalt spricht im Schlussplädoyer von einer Kunstfigur mit "Überreaktionen".

Berlin (dpa) - Im Prozess gegen den Berliner Rapper Fler soll am 3. März das Urteil gesprochen werden. Das gab das Amtsgericht Berlin-Tiergarten nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung bekannt. Zunächst war mit einer Entscheidung des Gerichts noch am selben Tag gerechnet worden.
Die Staatsanwaltschaft forderte wegen einer Reihe von Straftaten eine Haft von einem Jahr
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+