Plus Keine Chance auf "Aloha"

Polizist aus Bayern scheitert mit Tattoo-Klage

Darf sich ein bayerischer Polizist "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen? Zweimal schon blieb eine Klage des Mannes erfolglos. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entschieden.

14.05.2020 UPDATE: 14.05.2020 04:58 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden
Bundesgericht entscheidet
Der Beamte zieht vor Gericht, weil er sich den Schriftzug «Aloha» auf den Unterarm tätowieren lassen will, was laut Bayerischem Beamtengesetz verboten ist. Foto: Britta Schultejans/dpa

Leipzig (dpa) - Der Traum von "Aloha" als Tattoo auf dem Unterarm wird sich für einen bayerischen Polizisten nicht erfüllen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage des Mannes in dritter Instanz zurück (Az.: BVerwG 2 C 13.19). Bayerische Polizeivollzugsbeamte dürfen sich nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen, so das Gericht. Das Verbot

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