Polizist aus Bayern scheitert mit Tattoo-Klage
Darf sich ein bayerischer Polizist "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen? Zweimal schon blieb eine Klage des Mannes erfolglos. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entschieden.
Leipzig (dpa) - Der Traum von "Aloha" als Tattoo auf dem Unterarm wird sich für einen bayerischen Polizisten nicht erfüllen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage des Mannes in dritter Instanz zurück (Az.: BVerwG 2 C 13.19). Bayerische Polizeivollzugsbeamte dürfen sich nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen, so das Gericht. Das Verbot
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