Plus Grundsätzliches Urteil

Tödlicher Fenstersturz: BGH pocht auf Schutz von Dementen

Es klingt wie der Alptraum eines jeden Angehörigen: Man bringt einen Demenzpatienten in einem Heim unter, aus dessen Fenster er dann stürzt. Der Bundesgerichtshof hat nun über die Schmerzensgeldforderung einer Witwe verhandelt - und Grundsätzliches entschieden.

14.01.2021 UPDATE: 14.01.2021 05:08 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt über Schmerzensgeldansprüche einer Witwe. Foto: Uli Deck/dpa /dpa

Karlsruhe/Bochum (dpa) - Pflegeheime müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) genauer darauf achten, dass sie auch schwer demente Bewohner sicher unterbringen.

Anhand eines Falls aus Bochum entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag, dass an Demenz Erkrankte bei erkannter oder erkennbarer Selbstschädigungsgefahr nicht im Obergeschoss mit leicht erreichbaren, einfach zu

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