Plus Gekündigt oder nicht?

BGH klärt Mieter-Rechte bei Zahlungsverzug

Wenn die Miete ausbleibt, können Vermieter fristlos kündigen. Wer seine Schulden zügig begleicht, darf aber bleiben. Eigentlich.

12.09.2018 UPDATE: 12.09.2018 06:43 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden
Mietwohnung
Wer seine Miete nicht bezahlt, steht vor existenziellen Problemen - und schnell auf der Straße. Foto: Ralf Hirschberger/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Wer seine Miete nicht bezahlt, steht vor existenziellen Problemen - und schnell auf der Straße. Säumige Mieter haben eine letzte Chance, den Rauswurf abzuwenden.

Mit einem Kniff setzen viele Vermieter trotzdem die Kündigung durch, kritisieren Mieterschützer. An diesem Mittwoch beschäftigt die Thematik den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az. VIII ZR 231/17

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