Germanwings-Absturz: Gericht weist Schmerzensgeldklage ab
Nach dem Germanwings-Absturz mit 150 Toten sehen viele Hinterbliebene die Lufthansa in der Pflicht, mehr Entschädigung zu zahlen als bisher. Die Hoffnungen sind nun jedoch enttäuscht worden.
Hamm (dpa) - In einem Berufungsverfahren um zusätzliches Schmerzensgeld sind die Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes vor mehr als sechs Jahren abermals leer ausgegangen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wies am Dienstag die Berufungsklage von drei Klägern zurück, die von der Konzern-Mutter Lufthansa für sich und weitere Angehörige zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von je 30.000
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