Plus Berufungsverfahren

Germanwings-Absturz: Gericht weist Schmerzensgeldklage ab

Nach dem Germanwings-Absturz mit 150 Toten sehen viele Hinterbliebene die Lufthansa in der Pflicht, mehr Entschädigung zu zahlen als bisher. Die Hoffnungen sind nun jedoch enttäuscht worden.

14.09.2021 UPDATE: 14.09.2021 20:58 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden
Elmar Giemulla
Kläger-Rechtsanwalt Elmar Giemulla in der Lobby des Oberlandesgerichtes. Foto: Guido Kirchner/dpa

Hamm (dpa) - In einem Berufungsverfahren um zusätzliches Schmerzensgeld sind die Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes vor mehr als sechs Jahren abermals leer ausgegangen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wies am Dienstag die Berufungsklage von drei Klägern zurück, die von der Konzern-Mutter Lufthansa für sich und weitere Angehörige zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von je 30.000

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