Heidelberg. Auch ein sehr fleißiger Privatverkäufer muss seine Ebay-Kunden über Widerrufsrechte informieren. Das entschied das Landgericht Heidelberg laut Mitteilung vom Dienstag in einem Berufungsverfahren. Eine gewerbliche Kleidungsverkäuferin hatte einen Studenten wegen der fehlenden Widerrufsbelehrung vom Rechtsanwalt abmahnen lassen und zudem Ersatz für ihre Anwaltskosten verlangt. Als die