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Dehoga: Gleiche Steuersätze für Restaurants und Imbisse

Rostock (dpa) - Gastronomen haben eine steuerliche Gleichbehandlung von Restaurants mit Essenslieferanten aus dem Einzelhandel gefordert. Für die aufwendig betriebene standortfeste Gastronomie mit vielen Mitarbeitern werde ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben, sagte der neue Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, Guido Zöllick, der dpa. Bäckereien oder Metzgereien, die oft einen wesentlich geringeren Aufwand betrieben, müssten dagegen nur sieben Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Die steuerlichen Ausnahmen gelten auch für Stehimbisse und Take-Away-Shops.

25.12.2016 UPDATE: 25.12.2016 04:16 Uhr 16 Sekunden

Rostock (dpa) - Gastronomen haben eine steuerliche Gleichbehandlung von Restaurants mit Essenslieferanten aus dem Einzelhandel gefordert. Für die aufwendig betriebene standortfeste Gastronomie mit vielen Mitarbeitern werde ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben, sagte der neue Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, Guido Zöllick, der dpa. Bäckereien oder Metzgereien,

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