Plus Zurückgewiesen

Erster Eilantrag zum Teil-Lockdown scheitert in Karlsruhe

Nach dem Fiasko mit den Beherbergungsverboten fragten sich viele: Halten die November-Schließungen vor Gericht stand? Jetzt liefert eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anhaltspunkte.

12.11.2020 UPDATE: 12.11.2020 17:48 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht mit einem Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Bundesweit klagen Restaurants, Hotels, Kinos und Fitnessstudios gegen den Teil-Lockdown im November - jetzt hat sich erstmals das Bundesverfassungsgericht zu den angeordneten Schließungen geäußert.

Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag eines bayerischen Filmtheaters mit Restaurant zurück. In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung vom Vortag sprechen sie

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