Erster Eilantrag zum Teil-Lockdown scheitert in Karlsruhe
Nach dem Fiasko mit den Beherbergungsverboten fragten sich viele: Halten die November-Schließungen vor Gericht stand? Jetzt liefert eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anhaltspunkte.
Karlsruhe (dpa) - Bundesweit klagen Restaurants, Hotels, Kinos und Fitnessstudios gegen den Teil-Lockdown im November - jetzt hat sich erstmals das Bundesverfassungsgericht zu den angeordneten Schließungen geäußert.
Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag eines bayerischen Filmtheaters mit Restaurant zurück. In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung vom Vortag sprechen sie
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