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Weitere Aufklärung gefordert

NSU-Prozess endet mit hohen Strafen

Die Liste der Gräueltaten des NSU ist lang: zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und viele Raubüberfälle. Fast 440 Tage hat das Oberlandesgericht München darüber verhandelt. Doch auch nach dem Urteil reißt die Kritik nicht ab, Fragen bleiben offen.

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11.07.2018, 06:48 Uhr
  • Zschäpe mit Verteidigern

    Lebenslange Haft für Beate Zschäpe wegen der Mordserie des «Nationalsozialistischen Untergrunds». Foto: Peter Kneffel

  • Beate Zschäpe

    Beate Zschäpe ist vom Münchener Oberlandesgericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Foto: Peter Kneffel

  • Ismail und Ayse Yozgat

    Ismail und Ayse Yozgat, Eltern des vom NSU ermordeten Halit Yozgat, kommen zum Oberlandesgericht in München. Foto: Matthias Balk

  • Großer Andrang am OLG München

    Zuschauer stehen Schlange vor dem Eingang zum NSU-Prozess am Oberlandesgericht München. Foto: Matthias Balk

  • Demonstration vor dem NSU-Prozess

    Demonstranten halten bei einer Kundgebung vor dem Oberlandesgericht in München Schilder mit Abbildungen der NSU-Opfer. Foto: Tobias Hase

  • Vorbereitungen vor dem OLG München

    Polizisten stellen vor dem Oberlandesgericht in München Zäune auf. Foto: Matthias Balk

  • Urteil im NSU-Prozess

    Beate Zschäpe im Oberlandesgericht München: Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Foto: Peter Kneffel

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München (dpa) - Nach mehr als fünf Jahren NSU-Prozess ist die Rechtsterroristin Beate Zschäpe wegen der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht München sprach die 43-Jährige unter anderem des zehnfachen Mordes und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Viele Politiker, Menschenrechtsorganisationen und Verbände wie die Vertretung der Türken in Deutschland begrüßten das Urteil zwar, forderten aber eine weitere Aufarbeitung des NSU-Umfelds und der Rolle der Sicherheitsbehörden. Der Sprecher des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan kritisierte das Urteil: Es sei "alles andere als zufriedenstellend".

Um 14.52 Uhr erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den Mammutprozess für beendet. Der Bundesgerichtshof muss das Urteil aber überprüfen. Mehrere Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen. Zschäpes Vertrauensanwalt Mathias Grasel etwa hält das Urteil für juristisch nicht haltbar: Zschäpe sei nachweislich an keinem Tatort gewesen und habe nie eine Waffe abgefeuert oder eine Bombe gezündet. Herbert Diemer von der Bundesanwaltschaft sagte hingegen: "Dass wir dieses Urteil haben, ist ein Erfolg des Rechtsstaats."

Mit dem historischen Urteilsspruch im Fall Zschäpe folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Es sprach sie wegen der dem NSU zur Last gelegten Taten schuldig. Allerdings ordnete es keine Sicherungsverwahrung im Anschluss an ihre Haftstrafe an. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht erforderlich sei, sagte OLG-Sprecher Florian Gliwitzky.

Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben wurde als NSU-Waffenbeschaffer zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig. Der Mitangeklagte Holger G. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt, Carsten S. wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu drei Jahren Jugendstrafe. Beim Mitangeklagten André E. blieb das Gericht mit zweieinhalb Jahren Haft weit unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die auf Beihilfe zum versuchten Mord plädiert hatte. Das Gericht verurteilte E. nur wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und hob die Untersuchungshaft auf.

Der NSU war 2011 aufgeflogen. Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin. Zudem begingen sie zwei Sprengstoffanschläge mit vielen Verletzten und mehr als ein Dutzend Raubüberfälle. Am Ende nahmen sie sich das Leben.

Eine der zentralen Fragen im Prozess war es, ob Zschäpe als Mittäterin verurteilt werden kann, weil es keine Beweise gibt, dass sie an einem der Tatorte war. Richter Götzl betonte in seiner Urteilsbegründung immer wieder, Mundlos und Böhnhardt hätten "aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatplans und im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Frau Zschäpe" gehandelt. Damit endete nach fast 440 Verhandlungstagen einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Zschäpes zwei Verteidiger-Teams hatten einen Freispruch ihrer Mandantin von allen Morden und Anschlägen gefordert: Die 43-Jährige sei keine Mittäterin, keine Mörderin und keine Attentäterin. Zschäpe selbst hatte in schriftlichen Einlassungen geltend gemacht, sie habe von den Morden und Anschlägen ihrer Freunde immer erst im Nachhinein erfahren. "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe", hatte sie in ihrem persönlichen Schlusswort ans Gericht appelliert.

Das Auffliegen des NSU im November 2011 hatte ein politisches Beben in Deutschland ausgelöst – weil eine rechtsextreme Terrorzelle jahrelang unbehelligt von den Behörden im Untergrund leben und mordend durch die Republik ziehen konnte. Jahrelang hatten die Ermittler zuvor falsche Fährten verfolgt und den rechtsextremen Hintergrund der Taten verkannt. Stattdessen wurden engste Familiengehörige als Verdächtige behandelt und drangsaliert. In der Folge wurden Untersuchungsausschüsse des Bundestages und mehrerer Landtage eingesetzt, um teils eklatante Behördenfehler aufzuklären.

Die Kritik und die Probleme spiegeln sich auch in den Reaktionen auf das Urteil wider: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zollte den Angehörigen der NSU-Opfer Respekt: Nach dem Verlust geliebter Menschen hätten sie Jahre der Ungewissheit und zum Teil falsche Verdächtigungen durch die Strafverfolgungsbehörden ertragen müssen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte: "Es ist bis heute unfassbar, dass der Staat nicht in der Lage war, zu erkennen oder zu verhindern, dass der NSU über Jahre hinweg Menschen aus rassistischen Motiven ermordet hat." Das Bewusstsein bei Polizei und Justiz sei aber inzwischen schärfer, die Wachsamkeit sei größer.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte: "Die Ermittlungsbehörden haben elf Jahre lang die rassistischen Tatmotive verkannt und durch eine teilweise offen rassistische Vorgehensweise eine rasche und umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes verhindert." Grünen-Bundestagsfraktionschef Anton Hofreiter beklagte, der Verfassungsschutz habe massenhaft Akten geschreddert und "in allen Untersuchungsausschüssen gemauert". Mehr als 200 Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude in München verlangten eine weitere Aufarbeitung der Terrorserie.

Viele bemängeln auch, dass die Ermittler von nur drei NSU-Mitgliedern ausgehen. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, sagte, die Bundesanwaltschaft habe Erkenntnisse aus parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und zahlreichen Recherchen der Zivilgesellschaft nicht berücksichtigt und sich auf die Theorie eines isolierten Terror-Trios versteift. Gamze Kubasik, die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik, hofft nach eigenen Worten, "dass auch alle weiteren Helfer des NSU gefunden und verurteilt werden".

Mitteilung des Gerichts

Lebenslang für Zschäpe

Familien der NSU-Mordopfer: "Trauer wird bleiben"

Lebenslange Haft ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie wird am häufigsten bei Mord verhängt. Frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden. Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter allerdings nur in Ausnahmefällen – etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit – nach 15 Jahren freikommen. Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn die Tat besonders verwerflich war, der Täter sehr brutal und grausam vorgegangen ist oder dem Opfer große Qualen zufügt hat.


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