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BGH bestätigt Mord-Urteil für Berliner Raser

Das Mord-Urteil gegen zwei Autoraser in Berlin hat vor dem BGH teilweise Bestand. Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen den eigentlichen Unfallverursacher ist rechtskräftig. Der Fall des jüngeren Angeklagten muss aber erneut verhandelt werden.

18.06.2020 UPDATE: 18.06.2020 11:18 Uhr 2 Minuten, 7 Sekunden
Raser-Prozess
Fahrzeugteile liegen 2016 nach dem illegalen Autorennen in der Tauentzienstraße in Berlin. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Karlsruhe (dpa) - Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für einen der beiden Berliner Autoraser ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag den Schuldspruch des Berliner Landgerichts gegen einen zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alten Mann. Der Fall des zweiten - zwei Jahre jüngeren - Angeklagten muss dagegen neu verhandelt werden.

Die Männer

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