Plus Online-Angebot

Gericht: "Bild"-Livestream benötigt Rundfunk-Zulassung

Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der "Bild"-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das geht aus einem Urteil hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. "Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen."

26.09.2019 UPDATE: 26.09.2019 17:13 Uhr 43 Sekunden
Rundfunk oder nicht?
Livestreams der «Bild»-Zeitung sind nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts Rundfunk - und benötigen eine Zulassung. Foto: Felix Hörhager/Archiv

Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der "Bild"-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das geht aus einem Urteil hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. "Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen."

Im April hatte das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde der Medienanstalt

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+