Influencerin Reif verliert im Prozess um Schleichwerbung
Weit mehr als sechs Millionen Menschen folgen ihr auf Instagram - für Influencerin Pamela Reif, die unter anderem Fitnessprodukte bewirbt, ein gutes Geschäft. Werbung und Privates muss dabei sauber getrennt sein. Das hat nun ein Gericht erneut entschieden.
Karlsruhe (dpa) - Die Influencerin Pamela Reif muss einem Gerichtsurteil zufolge auf ihrem Instagram-Account Fotos mit Links ("Tags") zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 6 U 38/19). Hier war Reif im März vergangenen Jahres unterlegen. Der Berliner Verband
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