Plus Oberlandesgericht Karlsruhe

Influencerin Reif verliert im Prozess um Schleichwerbung

Weit mehr als sechs Millionen Menschen folgen ihr auf Instagram - für Influencerin Pamela Reif, die unter anderem Fitnessprodukte bewirbt, ein gutes Geschäft. Werbung und Privates muss dabei sauber getrennt sein. Das hat nun ein Gericht erneut entschieden.

09.09.2020 UPDATE: 09.09.2020 11:43 Uhr 49 Sekunden
Influencerin Pamela Reif
Die Karlsruherin Pamela Reif gehört zu den bekanntesten Influencern in Deutschland. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Die Influencerin Pamela Reif muss einem Gerichtsurteil zufolge auf ihrem Instagram-Account Fotos mit Links ("Tags") zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 6 U 38/19). Hier war Reif im März vergangenen Jahres unterlegen. Der Berliner Verband

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+