Plus Nur Name und Anschrift

BGH: Youtube muss E-Mails von Raubkopierern nicht nennen

Wie groß ist das Entdeckungsrisiko für Raubkopierer, die geschützte Filme bei Youtube hochladen? Einige wichtige Daten muss der Plattformbetreiber jedenfalls nicht preisgeben, bestätigt der BGH. Es hängt an einer Formulierung im Gesetz.

10.12.2020 UPDATE: 10.12.2020 11:38 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden
BGH verhandelt über Herausgabe von Youtube-Daten
Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Karlsruhe (dpa) - Werden Raubkopien auf der Videoplattform Youtube hochgeladen, muss das Unternehmen lediglich Namen und Anschriften der Verantwortlichen herausgeben.

Ein Kläger habe keinen Anspruch auf E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Man sei an eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

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