Plus

Kündigung von Lehrer mit rechtsextremen Tattoos unwirksam

Berlin (dpa) - Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für unwirksam erklärt. Der Personalrat sei nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert worden, teilte das Gericht mit. Vor Gericht könnten jedoch nur diejenigen Gründe geprüft werden, die dem Personal- oder Betriebsrat zuvor mitgeteilt worden sind, sagte ein Gerichtssprecher. Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat der Lehrer dennoch nicht. Das Land Brandenburg hatte den Mann ein weiteres Mal entlassen. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

11.12.2019 UPDATE: 11.12.2019 18:15 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für unwirksam erklärt. Der Personalrat sei nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert worden, teilte das Gericht mit. Vor Gericht könnten jedoch nur diejenigen Gründe geprüft werden, die dem Personal- oder Betriebsrat zuvor mitgeteilt worden sind, sagte ein

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+