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Kinder werden von Pflegeheim-Kosten entlastet

Berlin (dpa) - Die Kinder von Pflegebedürftigen werden in den meisten Fällen von Kosten fürs Pflegeheim befreit. Nach einem Gesetz, das der Bundesrat billigte, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können, springt bislang zunächst das Sozialamt mit der "Hilfe zur Pflege" ein. Oft bittet die Behörde dann die Kinder zur Kasse, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen.

29.11.2019 UPDATE: 29.11.2019 11:43 Uhr 20 Sekunden

Berlin (dpa) - Die Kinder von Pflegebedürftigen werden in den meisten Fällen von Kosten fürs Pflegeheim befreit. Nach einem Gesetz, das der Bundesrat billigte, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können, springt bislang

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