Info-Kasten: Arbeitnehmersparzulage für Geringverdiener

12.08.2020 UPDATE: 12.08.2020 08:29 Uhr 29 Sekunden

Arbeitnehmersparzulage für Geringverdiener

Wer von seinem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen bekommt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen für seine Sparanlage zusätzlich auch noch Geld vom Staat. Das ist die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.

Ob im Einzelfall ein Anspruch darauf besteht, hängt vom zu versteuernden Jahreseinkommen ab. "Für Bausparverträge oder einen zu tilgenden Baukredit liegt bei Ledigen die Grenze bei 17 900 Euro, bei Ehepaaren sind es 35 800 Euro", sagt Helena Klinger vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Hier beläuft sich die Zulage auf neun Prozent, die maximale Höhe der Förderung beträgt dann rund 43 Euro im Jahr.

Fließen die VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan, beläuft sich die staatliche Förderung auf bis zu 80 Euro pro Jahr - falls das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 20 000 Euro (Ledige) oder bei 40 000 Euro (Ehepaar) liegt.