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Hohe Energierechnungen: BGH stärkt Verbraucherrechte

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern bei ungewöhnlich hohen Energierechnungen gestärkt. Mieter einer Wohnung in Südhessen sollten laut Abrechnung fast die Hälfte der Heizenergie des ganzen Hauses verbraucht haben, obwohl ihr Anteil an der Wohnfläche weniger als 13 Prozent beträgt. Im einem zweiten Fall stellte der Oldenburger Energiekonzern EWE einem älteren Ehepaar für den Stromverbrauch eines Jahres mehr als 9000 Euro in Rechnung, etwa das Zehnfache der Vorjahreswerte. In beiden Fällen bekamen die Verbraucher Recht.

07.02.2018 UPDATE: 07.02.2018 21:58 Uhr 19 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern bei ungewöhnlich hohen Energierechnungen gestärkt. Mieter einer Wohnung in Südhessen sollten laut Abrechnung fast die Hälfte der Heizenergie des ganzen Hauses verbraucht haben, obwohl ihr Anteil an der Wohnfläche weniger als 13 Prozent beträgt. Im einem zweiten Fall stellte der Oldenburger Energiekonzern

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