Hintergrund Taxi

13.12.2020 UPDATE: 13.12.2020 06:00 Uhr 25 Sekunden

> Laut dem baden-württembergischen Verkehrsministerium gilt für alle Fahrgäste im Taxi Maskenpflicht.

> Der Fahrer ist davon nur befreit, wenn eine Abschirmung vorhanden ist.

> Eine Höchstzahl an Fahrgästen ist nicht explizit festgelegt. Hier gelten die allgemeinen Corona-Regeln, dass nur Menschen aus zwei Haushalten mit maximal fünf Personen zusammenkommen dürfen.

> Darüber hinaus empfiehlt das Verkehrsministerium, dass Fahrer und Kunden den größtmöglichen Abstand einhalten: "Fahrgäste sollten grundsätzlich auf der Rückbank befördert werden."

> Zudem soll die Umluft-Funktion der Klimaanlage ausgeschaltet bleiben und der Fahrgastinnenraum bestmöglich belüftet werden.

> Der Einbau eines Spuckschutzes wird empfohlen – vorgeschrieben ist er jedoch nicht. (cao)