Hintergrund Taxi
> Laut dem baden-württembergischen Verkehrsministerium gilt für alle Fahrgäste im Taxi Maskenpflicht.
> Der Fahrer ist davon nur befreit, wenn eine Abschirmung vorhanden ist.
> Eine Höchstzahl an Fahrgästen ist nicht explizit festgelegt. Hier gelten die allgemeinen Corona-Regeln, dass nur Menschen aus zwei Haushalten mit maximal fünf Personen zusammenkommen dürfen.
> Darüber hinaus empfiehlt das Verkehrsministerium, dass Fahrer und Kunden den größtmöglichen Abstand einhalten: "Fahrgäste sollten grundsätzlich auf der Rückbank befördert werden."
> Zudem soll die Umluft-Funktion der Klimaanlage ausgeschaltet bleiben und der Fahrgastinnenraum bestmöglich belüftet werden.
> Der Einbau eines Spuckschutzes wird empfohlen – vorgeschrieben ist er jedoch nicht. (cao)