Hintergrund - So will das Land den Insekten helfen
Weniger Pflanzenschutzmittel, keine Schottergärten
So will das Land den Insekten helfen
Wie will Baden-Württemberg den Insekten-Rückgang stoppen? Die RNZ stellt die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzesentwurfs vor:
> Bis zum Jahr 2030 sollen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (PSM) um 40 bis 50 Prozent reduziert und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent steigen. Zugleich sollen Vermarktung und Verbraucheraufklärung massiv ausgebaut werden.
> In Naturschutzgebieten gilt ab 2022 ein PSM-Verbot; in bestimmten Fällen wurden Ausnahmemöglichkeiten geschaffen.
> Ein landesweiter Biotopverbund soll in den nächsten zehn Jahre auf 15 Prozent der Landesfläche aufgebaut werden. Dieser bietet Populationen die Chance, sich wieder auszubreiten und dem Klimawandel anzupassen.
> Auf zehn Prozent der Landesfläche sollen Refugial-, also Rückzugsflächen, zur Erholung verbliebener Tier- und Pflanzenbestände geschaffen werden. Diese sollen von landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis gegen einen finanziellen Ausgleich erbracht werden.
> Für Streuobstbestände gelten besondere Regelungen mit dem Ziel, diese auch künftig zu erhalten.
> Auch Kommunen und Privatpersonen werden in die Pflicht genommen: Laut Gesetzesentwurf stellen Schottergärten keine zulässige Gartennutzung dar, außerdem wird die Lichtverschmutzung, etwa durch Beleuchtung von Straßen oder Gebäude, minimiert.
> Ein Dialogprozess zwischen Landwirtschaft und Naturschutz dient gegenseitigem Verständnis und Austausch. (skb)