Hintergrund - Rassenprüfung "nicht machbar"

02.07.2019 UPDATE: 03.07.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden

Stadt erklärt Umgang mit Hunden - Wesenstest stand an

Nur wenige Tage vor dem Angriff der beiden Kampfhunde auf einen 15-Jährigen (siehe weitere Artikel) sei der Besitzer der Tiere noch auf seine Auflagen hingewiesen worden. Das bestätigte gestern noch einmal Ordnungsamtsleiter Walter Stamm gegenüber der RNZ. "Wir haben sofort reagiert", betont er dabei. Vonseiten der Stadt sei der schreckliche Vorfall nicht zu verhindern gewesen.

Auf die Frage nach möglichen Konsequenzen beim Umgang der Stadt mit Hunden und deren Haltern erklärt Stamm, dass die Tiere grundsätzlich zunächst nur beim Steueramt angemeldet werden. "Jeden Hund erst mal auf seine Rasse zu überprüfen, ist gar nicht machbar", sagt er.

Nachbarn hatten Anfang April bereits gegenüber der Stadt Zweifel an der artgerechten Haltung der beiden Tiere geäußert, die der 21-jährige Halter als "American Bulldogs" angemeldet hatte. "Spezialisten der Polizei haben sich die Hunde angeguckt und gesagt, dass sie nach Kampfhunden aussehen", sagt Stamm. "Nur aufgrund des Verdachts haben wir Vorsicht walten lassen." Fortan habe die Stadt die Tiere als Kampfhunde behandelt und den Halter schriftlich auf Auflagen wie die Leinen- und Maulkorbpflicht hingewiesen. Dazu gehört auch, dass die Hunde nur einzeln und von Volljährigen geführt werden dürfen.

Am Donnerstag vor Pfingsten sei der Halter beim Ordnungsamt erneut auf die Auflagen für Kampfhunde hingewiesen worden. "Er hat auch eine Checkliste für den Wesenstest bekommen, der kurz darauf angestanden hätte", erklärt Stamm. Der Wesenstest ist in Baden-Württemberg für alle Kampfhunde verpflichtend. Dabei handelt es sich um eine Verhaltensprüfung, die Auskunft über den Grundgehorsam des Tieres geben soll. Zudem sei geplant gewesen, dass die "Zuverlässigkeit des Halters" überprüft werde. (luw)