Hintergrund - Pro/Kontra Jagdgesetz

09.11.2017 UPDATE: 09.11.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden

Soll der Wolf ins Jagdgesetz?

Eine Aufnahme des Tiers ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz würde es erleichtern, den geschützten Wolf abzuschießen. Hier die Argumente von Gegnern und Kritikern:

Kontra

> Da der Wolf eine laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art ist, dürfen die Länder gar keine eigenen Regeln aufstellen. Eine Aufnahme ins Jagdrecht ist nicht möglich.

> Selbst wenn der Wolf in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz des Landes aufgenommen würde, in dem die Tiere nach ihrer Schutzbedürftigkeit eingruppiert sind, käme er definitiv ins sogenannte Schutzmanagement mit Tieren, die ganzjährig nicht bejagt werden dürfen.

> Eine "jagdliche Regulierung", wie nach den ersten Wolfrissen verschiedentlich gefordert, gibt also weder das Naturschutzrecht noch das Jagdrecht her, heißt es im Umweltministerium.

> Ebenso wie ein sogenannter Problemwolf dürfte auch ein besonders kluger Wolf beseitigt werden, der trotz Herdenschutz immer wieder Nutztiere tötet. Das sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Pro

> Sollten Rudel sich als Beute auf Weidetiere und nicht mehr auf Wildtiere konzentrieren, wie es in Niedersachsen und Sachsen bereits der Fall ist, muss es auch die Möglichkeit des Abschusses geben. Dies muss im Jagdgesetz geregelt werden.

> Wenn der Wolf in Rudeln wieder in Baden-Württemberg ankommt, dann brauchen wir einen hieb- und stichfesten Managementplan, heißt es im Agrarministerium.

> Baden-Württemberg ist ein dicht besiedeltes Flächenland, in dem die Weidehaltung ein festes Element ist. Um diese auch künftig zu ermöglichen, bedarf es klarer Regeln zum Umgang mit dem Wolf.

> Die Aufnahme ins Jagdgesetz regelt das Management des Wolfes, es geht dabei nicht nur um die Möglichkeit, ihn zu bejagen. Auch Arten wie der Luchs, das Auerwild oder die Wildkatze sind im Jagdgesetz enthalten.