Hintergrund Neckargemünd Rainbach II

06.10.2021 UPDATE: 06.10.2021 20:01 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden

Ist Neckargemünd wirklich machtlos?

Es dauerte nicht lange, da war "Rainbach 2.0" in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Thema. Es war Edith Mayer von der Bürgerinitiative "Achtung! Rainbach und Neckartal", die die umstrittene Neubebauung im Ortsteil in der Bürgerfragestunde ansprach. Sie zeigte sich irritiert über Aussagen von Bürgermeister Frank Volk nach dem Bürgerentscheid, dass es vom Landratsamt in Heidelberg eindeutige Signale gebe und dieses die umstrittenen Gebäude mit der Form eines Schiffsrumpfes – die sogenannten "Schiffchen" – nun genehmigen werde.

"Wir haben diese Signale nicht gehört", betonte Mayer. "Das können wir nicht nachvollziehen." Die Stadt solle nun über einen eigenen Bebauungsplan für das Areal oder eine Gestaltungssatzung für den Ortsteil nachdenken. Aber auch bei einem Bauantrag sei die Stadt nicht machtlos, so Mayer. Ortschaftsrat und Gemeinderat könnten diesen ablehnen.

Bürgermeister Frank Volk erklärte, dass sich eine Bebauung nun laut Paragraf 34 Baugesetzbuch nach Art und Maß an der Umgebungsbebauung orientieren müsse. "Von Form steht da nichts", betonte er. "Das ist der Knackpunkt." Nun liege die finale Entscheidung nicht mehr in der Hand des Gemeinderates, sondern beim Landratsamt. Die Stadt könne nur noch ihr Einvernehmen versagen, was aber vom Landratsamt ersetzt werden könne, falls das Einvernehmen rechtswidrig versagt wurde. "Wir werden immer gehört – ob wir aber auch erhört werden, ist unklar", so Volk. Der Bürgermeister zeigte sich überzeugt, dass der Gemeinderat die "Schiffchen" nach den massiven Protesten nicht genehmigt hätte. Mayer bezweifelte dies jedoch.

Ex-Grünen-Stadtrat Thomas Schmitz berichtete von seiner Erfahrung als Wahlhelfer, dass "der Großteil der Leute angesichts des komplexen Themas nicht wusste, worüber sie abstimmten". "Wir wurden im Wahllokal gefragt, um was es geht", erzählte er und fand: "Eindeutig ist anders." Schmitz sprach eine Gestaltungssatzung für Rainbach an, die auf der Tagesordnung der Sitzung stand. Er hielt eine solche für rechtlich nicht zulässig, da sich diese de facto nur auf ein Einzelvorhaben beziehen würde. Bürgermeister Volk erklärte, dass für ein größeres Gebiet zwar Fensterformen und Fassadenfarben festgelegt werden können, aber keine Höhen.